Ab in die Insolvenz: Welche Unister-Reiseportale sind betroffen?

Update September 2019: Informationen zur aktuellen Thomas Cook / Neckermann Insolvenz findest du hier.

In der aktuellen Situation würde ich von Buchungen beim Unister-Konzern eher abraten. Es gibt zum Glück genügend gute alternativen zu Ab-in-den-Urlaub, Travel24 und Co.

Alternative: Noch nicht gebucht? Ich empfehle euch, lieber bei HolidayCheck zu buchen! Aktuell gibt es dort auch einen Gutschein, der sehr unkompliziert und zuverlässig eingelöst wird.

Zuerst klären wir mal, welche Reise-Websites überhaupt zur Unister-Gruppe gehören. Achtung: Insolvent gemeldet sind bisher (Stand 26.07.2016) nur die Unister-Holding (also der Mutter-Konzern), sowie die Töchter „Urlaubstours GmbH“, „Unister GmbH“, „U-Deals GmbH“ und nun auch „Unister Travel Betriebsgesellschaft“.

Insolvenzabfrage: Bei welchem Reiseportal möchtest du buchen?

Unister-Websites: Welche Reiseseiten sind betroffen?

Nachfolgend liste ich alle deutschsprachigen Websites und Portale aus dem Reisebereich, die meines Wissens zur Unister-Holding gehören, bzw. die in enger Verbindung mit der „UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH“ oder der „ab-in-den-urlaub Betriebsgesellschaft mbH“ stehen. Es geht hier nur um einen Zusammenhang, die Insolvenz betrifft nicht alle Websites!

Unister-Websites:

  • Ab-in-den-Urlaub.de
  • ab-in-den-urlaub-deals.de
  • billigfluege.de
  • holidayreporter.com
  • holidaytest.de
  • hotelreservierung.de
  • kurz-mal-weg.de
  • Reisen.de
  • reisegeier.de
  • Travel24.com
  • urlaubstours.de
  • Fluege.de
  • Flug.de
  • Siehe auch www.unister.de

Einige der genannten Websites sind bisher nur indirekt von der Insolvenz betroffen, es handelt sich um viele Einzelfirmen, die vermutlich nicht alle Zahlungsunfähig werden. Ich persönlich würde in der aktuellen Lage aber sicherheitshalber bei keiner der Unister-Seiten eine Buchung tätigen.

Insbesondere die Travel24.com AG ist meines Wissens relativ stark getrennt von den anderen Firmen. Dennoch werden dort „Flug & Hotel“, Städtereisen sowie Mietwagen der ab-in-den-urlaub Betriebsgesellschaft mbH angeboten. Und diese Firma gehört wiederrum zum Unister-Konzern.

Bei Unklarheiten hilft ein Blick ins Impressum: Meist taucht bei Unister-Websites noch der verstorbene Geschäftsführer „Thomas Wagner“ auf, außerdem haben alle Portale eine Adresse in Leipzig.

Update 27.07.2016: Auch die „Flug.de Flugreisen GmbH“ aus Aschaffenburg hat inzwischen Insolvenzantrag gestellt. Offenbar ist diese Firma ebenfalls mit Unister verflochten auch wenn dass im Impressum nicht gleich ersichtlich ist.

Wer gehört NICHT zur Unister-Gruppe?

Da mich einige Fragen dazu erreicht haben, und das Unister-Firmengeflecht wohl für viele Kunden undurchsichtig erscheint, möchte ich hier auch ganz klar abgrenzen: Nachfolgend liste ich einige Reise-Websites, die NICHT zum Unister-Konzern gehören. Alle nachfolgend genannten Websites bzw. Firmen haben KEINE direkte Verbindung zu Unister, und haben demzufolge auch nichts mit der Insolvenz der Unister Holding GmbH zu tun.

KEINE Unister Websites / NICHT von Insolvenz betroffen:

Alternativen zu Unister: Wo sollte man jetzt buchen?

Wer noch nicht gebucht hat (oder nun neu buchen muss), sollte auf ein Portal ausweichen, welches keine Verbindung zu Unister hat. Nachfolgend habe ich ein paar persönliche Empfehlungen für euch aufgelistet. Bei den genannten Alternativen buche ich selbst häufig und kann sie uneingeschränkt empfehlen.

Alternativen zu Unister
Unister (teilweise Insolvent) Empfohlene Alternative
Pauschalreisen Ab-in-den-Urlaub.de HolidayCheck (auch mit Gutschein)
Pauschalreisen Travel24.com HolidayCheck (auch mit Gutschein)
Pauschalreisen Reisen.de HolidayCheck (auch mit Gutschein)
Städtereisen,
Flug & Hotel
kurz-mal-weg.de Expedia Click & Mix
Flüge Fluege.de Skyscanner
Hotels hotelreservierung.de Hotels.com
Bewertungen holidaytest.de HolidayCheck

Hintergrund: Insolvenz der Unister-Holding

Am 18.07.2016 hat die Unister Holding aus Leipzig einen Insolvenzantrag gestellt. Es handelt sich dabei um die Mutter-Gesellschaft einiger bekannter deutscher Reiseportale, z.B. „Ab-in-den-Urlaub.de“, „Travel24“ und „Fluege.de“. Der Insolvenzantrag galt bisher aber nur für die Holding, deren Töchter sind also nicht zwangsläufig betroffen. Einen Tag später hat nun jedoch auch die Unister-Tochter „Urlaubstours GmbH“ Insolvenz angemeldet, kurz darauf ebenfalls die „U-Deals GmbH“ und dann die „Unister Travel Betriebsgesellschaft“.

Die Zahlungsunfähigkeit bei Urlaubstours ist aus Kundensicht besonders brisant, da Urlaubstours im Gegensatz zu den anderen genannten Firmen nicht nur Vermittler ist, sondern selbst Reiseleistungen gegenüber Endkunden anbietet. Inwiefern bestehende Buchungen von der Insolvenz betroffen sind, ist bisher unklar. Grundsätzlich muss bei Reiseveranstaltern mit Zahlungsschwierigkeiten deren Versicherung einspringen. Das gilt zumindest dann, wenn man bereits bezahlt hat und einen entsprechenden Sicherungsschein in den Händen hält. Im Falle von Urlaubstours wird der Sicherungsschein wohl von der Generali Versicherung AG bzw. „Reisegarant“ ausgestellt. Es sollte also sichergestellt sein, dass zumindest das bereits gezahlte Geld nicht verloren ist.

Mich persönlich wundert, dass auf Urluabstours.de offenbar weiterhin Buchungen möglich sind. Aber ein Insolvenzverfahren ist kompliziert und von außen kaum zu durchschauen. Es kann durchaus sein, dass bestimmte Geschäftsbereiche aufrechterhalten werden. Letztendlich ist ein Insolvenzantrag ja nicht zwangsläufig ein Abschluss, viele Unternehmen werden dadurch sogar gerettet und anschließend neu strukturiert.

Was geschieht mit bestehenden Buchungen nach der Unister-Pleite?

Wer eine Pauschalreise von Urlaubstours gebucht hat, sollte sich ggf. mit dem Kundenservice in Verbindung setzen. Wobei sich das aktuell vermutlich schwierig gestaltet, da jetzt natürlich alle Kunden dort anrufen. Telefon Urlaubstours: 0341 / 355 7585 780, E-Mail: reisen@urlaubstours.de

Ich denke in den nächsten Tagen wird sich zeigen, ob alle Leistungen weiterhin ausgeführt werden können. Wenn ein Sicherungsschein vorliegt, braucht man sich um eingezahltes Geld in der Regel keine Sorgen machen. Im ungünstigsten Fall springt die Generali Versicherung ein und erstattet den Betrag zurück (und zwar direkt an den Kunden). Wenn ihr bereits eine Buchung getätigt habt (vor allem beim Veranstalter „Urlaubstours“), seht unbedingt nach ob ihr einen Sicherungsschein bekommen habt! Vereinzelt gibt es bereits Berichte, dass kein Sicherungsschein ausgehändigt wurde.

Bei Buchungen von „nur Hotel“ bzw. „eigener Anreise“ sind die Aussichten leider etwas düsterer. Der Sicherungsschein ist nur für Pauschalreisen Pflicht. Es schadet nicht, mal im Hotel anzurufen, um sich die Zahlung von Unister bestätigen zu lassen. Im ungünstigsten Fall wird man sonst im Hotel nochmal zur Kasse gebeten. Wenn das Hotel von Unister kein Geld gesehen hat, wird dies in aller Regel vom Kunden eingefordert. Das Hotel kann schließlich nichts dafür. Aber wie gesagt: Keine Panik! Noch ist nicht klar, ob Unister bereits gebuchte Leistungen tatsächlich nicht zahlt (bzw. zahlen kann). Der Insolvenzverwalter wird sicherlich versuchen, solche Situationen zu vermeiden.

Buchungen bei beliebigen Reiseveranstaltern (nicht Urlaubstours oder Ab-in-den-Urlaub-Spezial) sollten unproblematisch sein, auch wenn sie über eine Unister-Plattform erfolgt sind. Bei solchen Buchungen zahlt man in der Regel direkt an den Reiseveranstalter (z.B. Neckermann, FTI oder Bucher). Unister bekommt das Geld also garnicht in die Hände, demzufolge hat die Insolvenz hier keine Auswirkungen.

Gutscheinauszahlung: Was passiert mit den Cashback-Gutscheinen?

Viele Kunden haben wegen des beliebten 100€ Geld-Zurück-Gutscheins bei Ab-in-den-Urlaub gebucht. Teilweise wurden Gratis-Gutscheine herausgegeben, teilweise mussten die Gutscheine sogar gekauft werden.

Ich persönlich befürchte, dass nun keine Gutscheine mehr ausgezahlt werden. Auch in der Vergangenheit war die Zahlungsmoral von Unister oft sehr schleppend. Nun müssen sich die Gutscheininhaber mit allen anderen Gläubigern die Insolvenzmasse teilen. Ich vermute, das höchstens Teilbeträge ausgezahlt werden. Zwar hat man als Kunde einen Rechtsanspruch auf Zahlung, wenn aber kein Geld mehr da ist, stehen die Chancen trotzdem eher schlecht.

Buchungen mit Unister-Voucher bzw. Deal-Gutschein

Problematisch sind auch Buchungen, die aus Hotelgutscheinen bzw. Vouchers bestehen. Unter Ab-in-den-Urlaub-Deals.de wurden bzw. werden diverse Reisen mit eigener Anreise angeboten. Hier erfolgt die Zahlung an Unister, das jeweilige Hotel hat aber meist noch kein Geld gesehen. Und jetzt, wo augenscheinlich kein Geld mehr da ist, werden die Hotels die Gutscheine vermutlich nichtmehr anerkennen.

Gutscheine, die nach dem 20. Juli 2016 gekauft wurden, sind laut dem Insolvenzverwalter jedoch nicht betroffen.

Weiterführende Informationen

Update März 2017: Derzeit werden von Unister Travel „kostenlose Reisegutscheine“ verschickt. In dem Anschreiben heißt es: „Willkommen in der Travel Community – 350€ Reiseguthaben für Sie“. Ich wäre sehr vorsichtig mit diesem Gutschein! Das „mbH i.l.“ im Briefkopf steht für „in Liquidation“, es wird also pflichtgemäß auf die Abwicklung des Unternehmens hingewiesen.

 

Die Einlöse-Optionen sind in dem Unister-Brief wie folgt beschrieben:

  • 10€ für Flugbuchungen ohne Mindestreisepreis
  • 20€ für Hotelbuchungen ab 200€
  • 50€ für Pauschalreisen/Flug+Hotel mixen ohne Mindestreisepreis
  • 100€ für Pauschalreisen/Flug+Hotel mixen ab 1.000€
  • 200€ für Pauschalreisen/Flug+Hotel mixen ab 2.000€

Wie üblich wird das „Reiseguthaben“ nicht vom Preis abgezogen, sondern soll nachträglich ausgezahlt werden. Ob man das Geld nach der Reise aber wirklich bekommt, halte ich für sehr fraglich.

Der Gutscheincode (z.B. GCFSL9TCUK9T4E5) soll auf allen Unister-Reiseportalen nutzbar sein: Reisegeier, Hotelreservierung.de, AirlineDirect, Ab-in-den-Urlaub, billigfluege.de, Travel24, fluege.de, Reisen.de

 

Meine Meinung: Nutzt lieber einen anderen Reisegutschein, damit habt ihr in der Regel keinen Ärger!

Update April 2017: Laut letzten Pressemeldungen haben einige Unister-Portale nun den Besitzer gewechselt. Zum 01.04.2017 erfolgte die Übernahme von ab-in-den-urlaub.de durch die Invia Travel Germany GmbH, was bereits im Impressum ersichtlich ist. Auch reisen.de und billigfluege.de sind in die Invia-Gruppe übertragen worden, meldet Insolvenzverwalter Lucas Flöther. Die Flug-Portale firmieren nun als „Invia Flights Germany GmbH“. Hinter Invia steht der tschechische Investor „Rockaway Capital“. Ob sich durch die Übernahme nun auch die Geschäftsgebaren der ehemaligen Unsiter-Portale verändern, bleibt abzuwarten. Für bestehende Verbindlichkeiten der insolventen Firmen wird der neue Inhaber wohl eher nicht eintreten, vermute ich mal.

Update Mai 2017: Bereits im März 2017 wurde die neue Firma Tourini GmbH gegründet. Das Unternehmen übernimmt anscheinend die Geschäfte der Urlaubstours GmbH, tritt also als Reiseveranstalter für Pauschalreisen auf. Die Reisen wurden bisher als „Ab-in-den-Urlaub-Spezial“ oder „Urlaubstours“ über die Unister-Portale vertrieben. Der Geschäftsführer der neuen Tourini GmbH (Jaromír Švihovský) gehört offenbar zur Mannschaft von Rockaway Capital.

Update Oktober 2017: Aktuell erreichen uns hier im Artikel Fragen zu JT Touristik. JT hat nichts mit Unister zu tun, befindet sich aber derzeit auch in einem Insolvenzverfahren. Die Hintergründe sind aus meiner Sicht aber vollkommen anders. Ich persönlich halte viel von JT und denke, dass das Insolvenzverfahren ein positives Ende findet.