Kein „Malle“ für alle – Rechtsstreit wegen Mallorca-Synonym

In eigener Sache – veröffentlicht am 21.08.2019, zuletzt aktualisiert am 15.03.2021, Updates unten

Nur selten erscheint hier ein Artikel, der nicht direkt mit einer Reise zu tun hat. Und jetzt, wo es mal soweit ist, ist der Anlass leider eher unschön. Aber zumindest unterhaltsam.

Hintergrund: Wer Internetseiten betreibt, für den gehören Abmahnungen zum Berufsrisiko. Trotz größter Sorgfalt ist schnell ein Bild falsch beschriftet, oder es fehlt irgendwo ein Link zum Impressum. Schwupps, Abmahnung mit Anwaltskosten und Unterlassungserklärung. Eine formlose E-Mail, die schneller und günstiger zur Lösung geführt hätte, ist leider die Ausnahme. Ärgern nützt nichts, also einfach akzeptieren und einkalkulieren.

Was uns aktuell vorliegt, ist allerdings neu. Und ebenso amüsant wie traurig:

Man verbietet uns, eine Reise nach Malle, als „Malle Reise“ zu bezeichnen.

Besser noch: Wir sollen das Wort „Malle“ überhaupt nicht verwenden dürfen. Warum? Weil „Malle“ eine eingetragene Unionsmarke ist. Europaweit kann demzufolge allein der Markenrechtsinhaber entscheiden, wann und wo die Marke „Malle“ verwendet wird. BÄM! Jedenfalls sieht er das so.

Inhaber der Marke ist nicht etwa die Balearische Regierung, der Tourismussverband oder die Familie von Malle-Jens (RIP), sondern ein Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen (Musikmanager und Düngemittelentwickler). Der hat offenbar selbst mal Musik für die Biertourismus-Zielgruppe produziert (oder tut es heute noch?), und kam bereits 2002 auf die Idee, sich das Wort „Malle“ schützen zu lassen. Dem Sachbearbeiter in Alicante, wo die europäische Markenanmeldung aus NRW eingereicht wurde, fiel die geographische Bedeutung des Wortes offenbar nicht auf. Kommt einem spanisch vor? War womöglich auch ein spanischsprachiger Sachbearbeiter. Nun ja, jedenfalls wurde die Marke eingetragen.

Neben seinem Düngemittel verkauft der Markeninhaber nun also Lizenzen für „Malle“. Wer das Wort gewerblich verwenden möchte, zum Beispiel im Zusammenhang mit Musik oder Unterhaltung, soll zahlen. Mindestens einige hundert Euro, gerne noch deutlich mehr.

Da die Markeneintragung expliziten Schutz für die Warengruppe „Party-Durchführung“ beinhaltet, war es wohl ein leichtes, bei Diskothekenbetreibern und Veranstaltern abzukassieren. Auf der Website des Markeninhabers rühmt man sich mit zahlreichen „lizenzierten Partys“ in ganz Deutschland. Wer eine unlizenzierte „Malle Party“ schmeißt, „Malle Musik“ ankündigt oder „I Love Malle“ auf sein Plakat druckt, bekommt anschließend Post vom Anwalt mit einer saftigen Zahlungsaufforderung. Zusätzlich soll man natürlich noch eine Lizenz erwerben, oder alle Flyer, Plakate etc. einstampfen und die Veranstaltung umbenennen.

In meinen Augen ein mindestens fragwürdiges Geschäftsmodell. Kann man mit gut gefüllter Streitkasse vielleicht so machen. Ist aber schlimm doof. Finde ich.

Als völlig größenwahnsinnig empfinde ich es jedenfalls, den Markenschutz bei der geografischen Verwendung in Verbindung mit dem Reiseziel anwenden zu wollen. Ich meine: HALLO?!? Es kann ja wohl jeder eine Reise nach Malle bewerben, wenn die nun mal dahin geht! Genauso wie man einen Wochenendtrip in die „Stadt der Liebe“ oder Weihnachtsshopping im „Big Apple“ anpreisen kann. Es sind Reiseziele, auch wenn die Bezeichnung vielleicht nicht exakt so im Atlas steht.

Nochmal ganz langsam: Wir veranstalten keinerlei Partys, sondern berichten über Hoteldeals und Reiseangebote. Da kann es schon mal vorkommen, dass wir bei einer Reise nach Mallorca von „Malle“ sprechen. Insbesondere wenn es um die dortige Partyszene an der Playa de Palma geht, denn genau die wird vielfach mit der Abkürzung assoziiert.

Es gibt wohl niemanden in Deutschland, der den Satz „Super, wir haben eine Malle Reise gebucht!“ mit einer Marke in Verbindung bringen würde. Alle denken an die schöne Insel. Und das sollte meiner Meinung nach auch so bleiben!

Übrigens könnte der Düngemittelentwickler natürlich auch versuchen, große Portale wie Check24 oder TUI abzumahnen. Stattdessen sucht man sich mutmaßlich lieber einen „kleinen Fisch“ wie Reisetiger, der vielleicht gleich eingeschüchtert ist. Macht man das so? Ähm… Nein, einfach nein!

Was also tun? Sich streiten! Auch wenn das überhaupt keinen Spaß macht.

Wir haben nun ebenfalls einen (furchtbar guten und schrecklich teuren) Anwalt eingeschaltet. Zwar bedeutet das ein erhebliches Kostenrisiko, aber klein beigeben, zahlen und nie wieder „Malle“ sagen erscheint mir auch falsch.

Apropos Zahlen: Für den strittigen Mallorca-Artikel, in dem genau 3 Mal das Wort „Malle“ vorkommt, sollen wir derzeit 1.822,96€ zahlen. Und da ist die Lizenzierung noch nicht mit drin. In der Unterlassungserklärung sollen wir uns zudem verpflichten, für jede Zuwiderhandlung automatisch eine Vertragsstrafe von 3.000€ zu zahlen. Dauerhaft, auch in 42 Jahren noch. Auch wenn nur jemand aus meinem Team nachts um 3 Uhr bei Facebook 2.0 ein „Tolles Hotel auf Malle“ kommentiert. Zack, dreitausend Flocken für den Düngemittelentwickler!

Der Streitwert, der die Anwalts- und Gerichtskosten in die Höhe treibt, wird mit 50.000€ beziffert. Da sind wir schnell in existenzbedrohlichen Höhen angelangt. Nur um Malle wieder „Malle“ nennen zu dürfen. In einer einstweiligen Verfügung in dieser Sache (gegen einen Diskobetreiber?) wurde vom Landgericht Düsseldorf sogar ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000€ angedroht.

Angesichts dieser Kosten wäre mir „Malle ist nur einmal im Jahr“ (Peter Wackel) schon deutlich zu teuer. Ach so, ich hab ja eh keine Zeit, in der Abmahnung droht man nämlich auch mit „Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren“.

Das sind so Tage, da macht mir das Internet keinen Spaß…

Aber, ein guter Richter wird hoffentlich richtig entscheiden. Soll der Düngemittelprofi meinetwegen weiter die Diskotheken abkassieren (hoffentlich wehrt sich da auch jemand!), aber von Blogs und Reisebranche bitteschön die Finger lassen. Am Ende wird also vielleicht alles gut. Oder, um es mit Lorenz Büffel alias „Johnny Däpp“ zu sagen:

»Ich möcht nur eins,
ich möcht mein Glück,
alles egal,
ich will Malle zurück.«

Ich halte euch hier im Beitrag auf dem Laufenden, wie es weitergeht.

Nebenbei bemerkt: Ich persönlich halte „Malle“ nicht unbedingt für eine schöne Abkürzung. Natürlich kann und sollte man „Mallorca“ sagen, und das tun wir auch in 95% der Fälle hier im Blog. Aber je nach Kontext passt manchmal eben „Malle“. Das wollen und sollten wir uns nicht verbieten lassen.


Update 10.08.2019: Inzwischen ist die (merkwürdig anmutende) Website des Markeninhabers, auf der die Malle Musiker und Malle Partys bis gestern aufgelistet waren, offline. Ob ich Screenshots habe? Na Logo! Keine Sorge, der Rubel rollt trotzdem: Der Lizenz-Shop ist weiterhin online. Um den Lizenzvertrieb kümmert sich eine GmbH, dessen Geschäftsführer eng mit dem Malle-Markeninhaber verbunden scheint. Am 02.08.2019 wurde sogar noch eine weitere Domain registriert, auf der ebenfalls ein Webshop vorbereitet wird.

Update 12.08.2019: Je mehr ich mir die Hintergründe anschaue, desto deutlicher wird: Man versucht mutmaßlich als Trittbettfahrer, die Erfolgsgeschichte der Marke „Ballermann“ nachzuahmen. Auch „Ballermann“ ist nämlich eine eingetragene Marke und gehört einem niedersächsischen Ehepaar, welches Medienberichten zufolge sehr viel Geld damit verdient hat. Erst 2018 wurde die Schutzwirkung der Marke vorm OLG München bestätigt. Siehts also schlecht aus für mich? Nö. Der Prozess wurde gegen einen Diskothekenbetreiber geführt, der eine „Ballermann Party“ in Deutschland veranstalten wollte. Völlig anders gelagert, da mag der Markenschutz greifen.

Meines Wissens hat man nicht versucht, Reiseportale abzumahnen, die das Wort „Ballermann“ im Bezug auf den Ursprungsort verwendet haben.

Die Zeit spielt auch eine Rolle: „Ballermann“ wurde bereits 1995 registriert, als der Begriff wohl noch nicht so bekannt war, und seit dem gezielt kommerziell verbreitet. „Malle“ hingegen war 2002 längst ein geläufiges Synonym, was sich auch anhand von alten Presseartikeln belegen lässt.

Update 13.08.2019: Sieh an, es gibt einen schicken neuen xt-commerce Webshop auf der neuen Domain. Da erwartet wohl jemand blühende Geschäfte. Derzeit soll man die Lizenzen (ab 499€ plus MwSt für bis zu 1.000 Gäste) per E-Mail ordern.

Lustigerweise rühmt man sich explizit auch mit einer Deutschen „MALLE“ Wortmarke. Jedoch wurde diese Markenanmeldung meines Wissens im Jahr 2013 durch das DPMA zurückgewiesen. Begründung: „Fehlende Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1)“ und „Beschreibende (freihaltungsbedürftige) Angabe (§ 8 Abs. 2 Nr. 2)“. Derzeit wäre also nach meinem Verständnis lediglich die EU-Marke gültig (wenn sie denn nicht für nichtig befunden wird). Wobei die Zurückweisung der deutschen Wortmarke schon Bände spricht…

Übrigens hat die gleiche Person auch versucht, sich Marken wie „Rheinischer Tapas Teller“, „Italienische Nacht“ oder „Hit Stars“ zu sichern. Ob er das alles erfunden hat, ist leider nicht überliefert. Von 22 Markenanmeldungen beim DPMA gelten jedenfalls nur zwei als „eingetragen“, soweit ich das beurteilen kann. Die letzte zugelassene Eintragung war der viel erwähnte „Dünger hergestellt aus Tiermist“. Der Rest wurde gelöscht, abgewiesen oder zurückgezogen.

Update 20.08.2019: Die von der Gegenseite gesetzte Frist läuft heute ab. Ich habe natürlich nicht gezahlt und auch keine Unterlassungserklärung abgegeben, denn wir halten die Abmahnung für unbegründet.

Update 21.08.2019: Heute gehen wir erstmals mit dem Thema an die Öffentlichkeit, dieser Artikel hier ist nun live. Wie ihr an den zurückliegenden Updates erkennt, war er schon ein paar Tage fertig. Ich hatte jedoch noch auf unseren Anwalt gewartet. RA Michael Plüschke aus Berlin ist spezialisiert auf Markenrecht. Ich bin froh, ihn für unsere Vertretung gewonnen zu haben.

Inzwischen zeigt sich, dass es weitere Betroffene gibt. Es haben wohl einige Kneipen, Discos und Party-Veranstalter ähnliche Malle-Abmahnungen erhalten. Ich rate allen: Lasst euch anwaltlich beraten, bevor ihr unterschreibt oder zahlt! Ob auch weitere Blogs oder Reiseportale betroffen sind, ist mir bisher nicht bekannt.

Update 22.08.2019: Noch ein wenig Hintergrund, weil ich es grad spannend finde: In einer Korrespondenz mit dem EU-Markenamt aus April 2019 behauptet der Markeninhaber (bzw. dessen Anwalt) sinngemäß, dass das Wort „Malle“ nur seinetwegen so bekannt sei, und rechtfertigt damit seine Marke. Im Schreiben nennt er unter anderem 6 aktuelle Musiktitel, die wohl Lizenzen von ihm haben. Schon diese Argumentation erschließt sich mir nicht: Quasi „Die hier zahlen jetzt auch, also müssen alle!“, oder wie? Es geht ja nur um Lizenzen. Er hat die Songs nicht geschrieben oder produziert. Wie viel die Künstler bezahlt haben, oder ob man ihnen die Malle-Lizenzen vielleicht geschenkt oder aufgezwungen hat, kann ich nicht beurteilen. (Ich habe zugegebenermaßen wenig Ahnung von der Musikbranche, gebe hier also nur meine persönliche Meinung wieder.)

Selbst produziert wurde anscheinend kein einziger Song, der das Wort „Malle“ bekannt gemacht hätte. Null! Das Anwaltsschreiben liest sich aber genau gegenteilig, wenn man nicht aufpasst.
Ansonsten? Einen Sampler gabs wohl mal, nämlich „Malle Hits 2002“. Ich wage zu bezweifeln, dass wir das Wort alle nur daher kennen. Und erst recht, dass sich der Schutz der Marke dann auch auf Reisen erstrecken würde.

Update 29.08.2019: Markeninhaber Jörg Lück hat sich nun selbst öffentlich zum Thema geäußert, bisher hatte ich seinen Klarnamen hier vermieden. Meiner Meinung nach sind die Aussagen inhaltlich ziemlicher Blödsinn. Aber spielt auch keine Rolle. Ob seine Marke unter keinen Umständen gelöscht werden kann (wie er behauptet), wird am Ende das Markenamt entscheiden. Dann gehört „Malle“ wieder allen, nicht nur Herrn Lück allein (beim Lesen merkt man schon, wie absurd diese Phantasievorstellung ist). Und ob ich durch Formulierungen wie „Saison Eröffnung auf Malle“ seine Rechte verletzt habe, klären wohl die Gerichte.

Inzwischen haben sich weitere Betroffene bei mir gemeldet. Darunter zum Beispiel ein Jugendverein aus Luxemburg. Außerdem ein Gastronom aus Bayern, der von mindestens 23 abgemahnten Betrieben in seinem Verband berichtet. Tolles Geschäftsmodell!

Update 05.09.2019: Bereits am 20.08. haben wir Herrn Lück ausführlich unsere Rechtsauffassung begründet und ihn aufgefordert, die Abmahnung zurückzunehmen. Reaktion seines Anwalts war ein abblockendes Schreiben mit der erneuten Aufforderung, die Unterlassungserklärung doch endlich zu unterzeichnen. Bis 01.09. gewähre man uns noch eine Nachfrist. Danke! Moment… ICH UNTERSCHREIBE DAS NICHT!

Mein Anwalt Michael Plüschke hat jetzt weitere Löschungsanträge eingereicht. Neben der EU-Wortmarke (gegen die ja auch bereits der Löschungsantrag von Dr. Grassner & Partner vorliegt), beantragen wir nun auch die Löschung der deutschen Wort-Bildmarke. Die ist zwar in meinen Augen vor Gericht eh relativ witzlos (weil ja der reine Wortlaut „MALLE“ explizit vom DPMA als schutzunfähig zurückgewiesen wurde), aber solange Herr Lück seine Abmahnungen teilweise darauf stützt, ist sie für die Allgemeinheit eben doch schädlich.

Auch interessant: Aus den Aktenzeichen verschiedener Malle-Abmahnungen lässt sich mutmaßen, dass wohl mindestens 87 Abmahnungen in gleicher Sache verschickt worden sind. Das rechnen wir doch mal vorsichtig hoch: 87 Abmahnungen zu je 1.822,96€ wären stolze 158.597,52€, die Lücks Anwalt da eintreiben will. Vermutlich ist es deutlich mehr, und vermutlich haben viele Betroffene gezahlt. Das sind nur die „Anwaltskosten“, mit Nachlizensierung landet man wohl locker bei einer viertel Millionen Euro, die man aktuell für Malle abkassieren möchte. WTF?!?

Update 30.11.2019: Einige haben uns auf aktuelle Gerichtsurteile in Sachen Malle angesprochen. Keine Sorge: Bisher hat kein Gericht darüber entschieden, ob die Marke rechtens eingetragen wurde! Es handelt sich lediglich um einstweilige Verfügungsverfahren, bei denen die Gerichte an den jetzigen Zustand im Markenregister gebunden sind. Wird die Marke später gelöscht, haben die Party-Veranstalter, die jetzt zahlen müssen, Schadensersatzanspruch! Leider mahlen die Mühlen beim europäischen Markenamt sehr langsam, das dauert seine Zeit.

Gegen uns besteht weder ein Gerichtsurteil, noch eine einstweilige Verfügung! Ich habe keinen Cent an den Markeninhaber gezahlt, und das bleibt auch so.

Update 13.12.2019: Manche Klagen wurden inzwischen beim Landgericht Düsseldorf vom Markeninhaber zurückgezogen (Veranstaltung: „Malle für alle“). Das ist doch mal ein Schritt in die richtige Richtung…

Update 19.05.2020: Es tut sich endlich was! Das EU-Markenamt hat entschieden, die Malle-Marke zu löschen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Update 15.03.2021: Inzwischen hat der Markeninhaber Beschwerde gegen die EU-Entscheidung eingelegt, welche aber zurückgewiesen wurde. Das EU-Markenamt bestätigt somit erneut die Löschung von UM 002631166!

Parallel führe ich noch ein Löschungsverfahren gegen die deutsche Wort-/Bildmarke DE 30146994 „Malle“. Diese Woche findet endlich der (erste?) Verhandlungstermin vorm Landgericht Düsseldorf statt. Die Gerichtskosten, die ich komplett allein tragen muss, sind gerade in der Corona-Zeit eine harte Belastung. Aber ich vertraue darauf, dass die Gerechtigkeit am Ende siegt.

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